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Einäscherung ausländischer Staatsbürger, die in Ungarn verstorben sind

külföldi állampolgár hamvasztása

Gibt es die Möglichkeit, den Verstorbenen in Ungarn einäschern zu lassen, bevor der Leichnam ins Ausland transportiert wird?


Ja, diese Möglichkeit besteht. Das ungarische Bestattungsgesetz erlaubt es, dass die Urne mit den Aschenresten unter bestimmten Bedingungen von den Angehörigen nach Hause mitgenommen werden kann.


In welchen Ländern kann ich die Urne mit den Aschenresten nach Hause nehmen?


In Ungarn, der Schweiz, Frankreich und den Niederlanden ist es laut Gesetz erlaubt, die Asche des Verstorbenen nach Hause zu bringen und dort aufzubewahren. Die Angehörigen in diesen Ländern können frei entscheiden, was mit der Urne ihres verstorbenen Angehörigen geschieht. In Deutschland hingegen darf die Urne ausschließlich an einem dafür vorgesehenen Bestattungsort aufbewahrt werden; das Bestattungsunternehmen darf die Urne nicht an Privatpersonen aushändigen.


Kann die Urne als Handgepäck transportiert werden?


Die meisten Fluggesellschaften erlauben den Transport von Aschenresten, es ist jedoch ratsam, sich im Voraus über die Vorschriften der jeweiligen Fluggesellschaft zu informieren. In der Regel müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

  • Die Urne muss gut verschließbar und aus bruchsicherem Material gefertigt sein.

  • Die für den Transport der Urne erforderlichen Dokumente (Sterbeurkunde, Einäscherungsbescheinigung, Garantienachweis) müssen am Flughafen vorgelegt werden.

  • Die Urne kann als Handgepäck transportiert werden, dies muss jedoch im Voraus mit der Fluggesellschaft abgestimmt werden.


Es ist wichtig, die Vorschriften des Ziellandes zu beachten. In Deutschland beispielsweise ist der Transport von Aschenresten an spezielle Bedingungen geknüpft.


Was ist zu tun, wenn ein deutscher Staatsbürger im Ausland, zum Beispiel in Ungarn, stirbt?


Wenn ein naher Angehöriger im Ausland gestorben ist, können Sie beim Standesamt in Deutschland die nachträgliche Beurkundung des Todesfalls beantragen. In der Regel werden ordnungsgemäß ausgestellte ausländische Sterbeurkunden in Deutschland anerkannt.


Wer ist berechtigt, eine Urne in Deutschland zu transportieren?


Da der Urnentransport für Privatpersonen gemäß den geltenden Gesetzen und Bestattungsvorschriften in Deutschland nicht erlaubt ist, kann die Urne nur direkt an den Bestatter oder an den entsprechenden Bestattungsort transportiert werden.

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